Aufgabe und Ziel
Die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB) sind Bestandteil der Berufsschule. Sie richten sich an Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ziel, ihnen den Übergang in die Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis zu erleichtern.
In den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung besteht die Möglichkeit, den Abschluss der Bildungsgänge zu erreichen, zudem besteht ergänzend die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss bzw. dem qualifizierenden Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zu erreichen.
Die BzB werden entsprechend der Zugangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in Vollzeit- oder in Teilzeitform organisiert. In der Vollzeitform dauert die Ausbildung ein Jahr, in der Teilzeitform zwei Jahre. Die Schwerpunkte der Förderung in den BzB liegen im Bereich der Berufsfindung, des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens sowie der Persönlichkeitsentwicklung und in der Erweiterung der Sprachkompetenz in der deutschen Sprache. Der Unterricht wird fächer- und lernbereichsübergreifend sowie projekt- und handlungsorientiert gestaltet. Im berufsbildenden Lernbereich werden innerhalb der schulspezifischen Lernfelder Basisqualifikationen bzw. Qualifizierungsbausteine angeboten. Im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten einer Schule werden mehrere Berufsfelder zur Berufsvorbereitung angeboten.
Die BzB können auch in Verbindung mit anderen schulischen oder außerschulischen Maßnahmen durchgeführt werden.
Die „Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung vom 10. August 2006“ finden Sie unter:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-BerVorbAPrVHEV2IVZ