Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Der berufsbezogene Unterricht und die Fächer Deutsch, Politik und Wirtschaft, Religion/ Ethik werden als Pflichtunterricht erteilt.
Der berufsbezogene Unterricht erfolgt nach dem gültigen Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Metallbauer/in. Er findet handlungsorientiert gegliedert nach Lernfeldern (LF) statt. Schulinternes Curriculum des Lernfeldunterrichts der Auszubildenden im Metallbauhandwerk.
(Grundlage: RLP-Metallbauer/-in)
1. Ausbildungsjahr
LF 01 Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen.
LF 02 Fertigen von Bauelementen mit Maschinen.
LF 03 Herstellen von einfachen Baugruppen.
LF 04 Warten technischer Systeme.
2. Ausbildungsjahr
LF 05 Herstellen von Blechbauteilen.
LF 06 Herstellen von Konstruktionen aus Profilen.
LF 07 Herstellen von Umformteilen.
LF 08 Demontieren und Montieren von Baugruppen in der Werkstatt.
3. Ausbildungsjahr
LF 09 a Herstellen von Stahl und Metallbaukonstruktionen.
LF 10 a Herstellen von Türen, Toren und Gittern.
LF 11 a Herstellen von Fenstern, Fassaden und Glasanbauten.
LF 12 a Herstellen von Treppen und Geländern.
4. Ausbildungsjahr
LF 13 a Instandhalten von Systemen des Metall- und Stahlbaus.