Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Der berufsbezogene Unterricht und die Fächer Deutsch, Politik und Wirtschaft, Religion/Ethik sowie Sport werden als Pflichtunterricht erteilt.
Der berufsbezogene Unterricht erfolgt nach dem gültigen Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Er findet handlungsorientiert gegliedert nach Lernfeldern (LF) statt.
1. Ausbildungsjahr
LF 01 Einrichten einer Baustelle
LF 02 Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
LF 03 Mauern eines einschaligen Baukörpers
LF 04 Herstellen eines Stahlbetonbauteils
LF 05 Herstellen einer Holzkonstruktion
LF 06 Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles
2. Ausbildungsjahr
LF 07 Abbinden und Richten eines Satteldaches
LF 08 Errichten einer tragenden Holzwand
LF 09 Einziehen einer leichten Trennwand
LF 10 Einbauen einer Holzbalkendecke
LF 11 Herstellen einer einläufigen geraden Treppe
LF 12 Schiften am gleichgeneigten Walmdach
3. Ausbildungsjahr
LF 13 Schiften am ungleich geneigten Walmdach
LF 14 Einbauen einer Gaube und eines Dachflächenfensters
LF 15 Fertigen eines Hallenbinders
LF 16 Konstruieren einer gewendelten Holztreppe
LF 17 Instandsetzen eines Fachwerkes
LF 18 Warten eines Niedrigenergiehauses